Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Leistungs- und Zahlungsbedingungen der MVB Marketing- und Verlagsservice des Buchhandels GmbH, Frankfurt am Main
(Stand: 20.06.2017)
Soweit nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wird, gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen Ihnen (nachfolgend: Kunde) und uns (nachfolgend: MVB) einschließlich sämtlicher resultierender Ansprüche ausschließlich die nachfolgenden Bestimmungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn, wir stimmen diesen ausdrücklich und schriftlich im Einzelfall zu. Die MVB erbringt ihre Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern.
I. Bestimmungen bei der Lieferung von Ware
1. Preise
Ausschlaggebend für Ihre Zahlungsverpflichtung ist immer der Preis, der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gilt. Bei Preisänderungen zwischen Eingang einer Bestellung oder eines Auftrags und der Erbringung der Leistung wird der Kunde unverzüglich unterrichtet.
2. Liefertermine
Bestimmte Liefertermine für Neuerscheinungen und Neuauflagen werden nicht zugesichert.
3. Eigentumsvorbehalt
Sämtliche unserer Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt gemäß § 449 BGB mit nachstehender Erweiterung und Verlängerung:
a) Das Eigentum der MVB an den gelieferten Gegenständen bleibt bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher unserer Forderungen gegenüber dem Kunden vorbehalten (Vorbehaltsware).
b) Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs berechtigt. Er tritt mit Annahme der vorliegenden Leistungs- und Zahlungsbedingungen sämtliche Forderungen gegenüber Dritten aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware in voller Höhe mit allen Sicherungsrechten an die MVB ab.
c) Nimmt der Kunde Forderungen aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware auf, so gilt nach erfolgter Saldierung der einzelnen Kontokorrentforderungen der jeweilige anerkannte periodische Saldo bzw. – wenn dieser seinerseits in das Kontokorrent eingestellt wird – der mit Beendigung des Kontokorrentverhältnisses entstehende Schlusssaldo als anteilsmäßig abgetreten, und zwar bis zur Höhe der aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware in das Kontokorrent eingestellten Forderungen, jedoch beschränkt auf die Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware. Werden Forderungen der MVB in ein mit dem Kunden bestehendes Kontokorrentverhältnis aufgenommen, so gelten der vereinbarte Eigentumsvorbehalt und die Sicherungsabtretung als Sicherheit für unsere anteilige Saldoforderung.
d) Der Kunde ist ermächtigt, die an die MVB abgetretenen Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware für die MVB einzuziehen. Diese Ermächtigung kann jederzeit widerrufen werden.
e) Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu verpfänden oder an Dritte zur Sicherung zu übereignen. Er ist verpflichtet, einer Pfändung der Vorbehaltsware oder einer anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte sofort zu widersprechen und die MVB hiervon unverzüglich zu unterrichten.
f) Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware gegen Feuer, Wasser und Diebstahl zu versichern und wird der MVB dies auf Verlangen nachweisen. Alle sich hieraus ergebenden Ansprüche gegen den Versicherer gelten hinsichtlich der Vorbehaltsware mit Annahme der vorliegenden Leistungs- und Zahlungsbedingungen als an die MVB abgetreten.
g) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die MVB berechtigt, alle Rechte aus Ziffer I.3 geltend zu machen.
4. Buchpreisbindung
Der Kunde ist auf Grund und im Rahmen des Buchpreisbindungsgesetzes zur Einhaltung des festgesetzten Ladenpreises bei der Veräußerung an Endkunden verpflichtet.
5. Gefahrtragung
a) Die Lieferung erfolgt, sofern der Kunde Unternehmer ist, zu dessen Lasten und auf seine Gefahr. Verpackung wird von der MVB nicht berechnet (ausgenommen Spezialverpackungen, Rollen und dergleichen). Ist keine bestimmte Versendungsweise vorgeschrieben oder ist die MVB dem vorgeschriebenen Versandweg nicht angeschlossen, so ist die MVB berechtigt, die Art und den Weg des Versandes selbst zu wählen.
b) Für auf dem Transport in Verlust geratene oder beschädigte Sendungen leistet die MVB keinen Ersatz. Entsprechende Reklamationen sind vom Kunden beim Transportträger vorzubringen.
c) Für eine Versicherung der Sendung gegen Transportschäden hat der Kunde selbst Sorge zu tragen. Im Übrigen sind falsche oder fehlerhafte Lieferungen oder deren Berechnung innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Sendung bzw. – bei nicht offensichtlichen Mängeln – unverzüglich nach Kenntnisnahme vom Mangel schriftlich oder unter Vorlage der Faktur, des Lieferscheins oder des Packzettels zu beanstanden.
6. Remission
Eine Remission ist nur nach vorheriger Vereinbarung möglich. In Ausnahmefällen fest mit Remissionsrecht (RR) gelieferte Verlagserzeugnisse werden nur bis zum genehmigten Termin zurückgenommen. Bei der Gutschrift für angenommene Remittenden behält sich die MVB einen Abzug von zehn Prozent des Warenwertes als Bearbeitungsgebühr vor. Die Rücknahme kann nur erfolgen, wenn sich die Remittenden in einwandfreiem Zustand befinden.
7. Entgelt
a) Soweit nicht anders angegeben, hat die Zahlung des Rechnungsbetrages innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug in Euro zu erfolgen. Überweisungen und Schecks haben schuldbefreiende Wirkung an dem Tag, an dem die Gutschriftanzeige des betreffenden Geldinstituts bei der MVB eingeht.
b) Wird das Zahlungsziel überschritten, werden sämtliche noch offenen Forderungen der MVB ohne Rücksicht auf früher eingeräumte Zahlungsziele sofort fällig. Die Ausführung weiterer Aufträge kann von der Begleichung aller fälligen Forderungen und von Vorauszahlungen – ohne Skontoabzug – abhängig gemacht werden. Die MVB behält sich vor, eingehende Vorauszahlungen für weitere Aufträge – auch von Rechtsnachfolgern des Kunden oder mit ihm im wesentlichen personengleichen Auftraggebern – mit offenen Forderungen aus früheren Aufträgen – auch von Rechtsvorgängern des Kunden oder mit ihm im wesentlichen personengleichen Auftraggebern – zu verrechnen und die Ausführung jener Aufträge solange auszusetzen, bis ein Forderungsausgleich erzielt ist.
c) Die MVB ist berechtigt, bei Zahlungsverzug oder Stundung Zinsen von acht Prozent über dem Basiszinssatz ohne vorherige nochmalige Inverzugsetzung zu berechnen. Im Übrigen hält sich die MVB den Rücktritt von allen mit dem Kunden bestehenden Auftragsverhältnissen vor.
d) Die Bezugsgebühren von Zeitschriften werden zu Beginn eines jeden Jahres in voller Höhe für das laufende Kalenderjahr berechnet. Die Dauer des Bezuges beträgt mindestens drei Monate. Sie erstreckt sich – soweit nichts anderes vereinbart ist oder gesetzliche Regelungen zwingend etwas anderes vorschreiben – auf unbestimmte Zeit, wenn der Kunde das Abonnement nicht spätestens bis zum 15. eines Monats zum Ende des nächstfolgenden Monats schriftlich kündigt.
8. Verkehrsordnung für den Buchhandel
Im Übrigen gilt die “Verkehrsordnung für den Deutschen Buchhandel” in ihrer jeweils gültigen Fassung.
II. Bestimmungen bei der Erbringung von Diensten
1. Leistungen
a) Die von der MVB geschuldete Leistung ergibt sich aus der mit dem Kunden jeweils getroffenen Vereinbarung.
b) Mitarbeiter der MVB sind zu gesonderten Zusagen, die die Fähigkeiten der Dienste betreffen, grundsätzlich nicht berechtigt. Etwas anderes gilt nur, sofern eine solche Zusage schriftlich von der MVB-Geschäftsführung bestätigt wird.
2. Gewährleistung
a) Stellt die MVB dem Kunden im Rahmen ihrer Dienste Speicherplatz zur Verfügung, stehen bei Mangelhaftigkeit des bereitgestellten Speicherplatzes dem Kunden die Gewährleistungsrechte gemäß den §§ 536 ff. BGB zu.
b) Für Mängel des bereitgestellten Speicherplatzes, die bereits bei Vertragsschluss vorlagen, ist die verschuldensunabhängige Haftung nach § 536 a BGB ausgeschlossen.
c) Für Mängel bei der Bereitstellung der Dienste zum Abruf aus dem Internet, die ihre Ursache in der Funktionsfähigkeit der Leitungen zu vertragsgegenständlichen Servern und in Stromausfällen haben, hat die MVB nicht einzustehen.
d) Die MVB erbringt ihre Leistungen mit einer Verfügbarkeit über das Internet von 98 Prozent im Monat (30 Tage). Die MVB wird sich darum bemühen, ihr Internetangebot in diesem Rahmen zum Abruf für Internetnutzer bereitzuhalten; sie schuldet jedoch nicht den erfolgreichen Datenabruf im Einzelfall.
e) Die MVB hat keinen Einfluss auf die in die VLB-Datenbank von teilnehmenden Verlagen eingestellten Daten zu einzelnen Werken und übernimmt daher für deren inhaltliche Richtigkeit oder Qualität keine Gewähr.
f) Die MVB erhält die im Adressbuch für den deutschsprachigen Buchhandel (AdB) gespeicherten Daten von den an der Datenbank teilnehmenden Unternehmen und übernimmt daher für deren inhaltliche Richtigkeit keine Gewähr.
3. Entgelte
a) Ein vom Kunden zu entrichtendes einmaliges Einrichtungsentgelt wird bei Vertragsschluss fällig.
b) Im Übrigen werden Entgelte nach den jeweils getroffenen Vereinbarungen berechnet und fällig. Berechnungsgrundlage sind ausschließlich die Buchungs- und Zählunterlagen der MVB.
c) Die zu leistenden Entgelte verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in ihrer jeweils geltenden Höhe.
d) Die MVB ist berechtigt, die Höhe der laufenden Entgelte zu ändern (Entgeltänderung). Sie wird den Kunden spätestens sechs Wochen vor Inkrafttreten der Entgeltänderung informieren. Ist der Kunde mit einer Entgeltänderung nicht einverstanden, so kann er das Vertragsverhältnis außerordentlich zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der Entgeltänderung kündigen. Kündigt der Kunde zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Entgeltänderung nicht, so gilt die Änderung als genehmigt. Hierauf hat die MVB ausdrücklich in der Mitteilung hinzuweisen.
4. Vertragslaufzeit, Kündigung
a) Der Vertrag wird für den vereinbarten Zeitraum geschlossen und beginnt mit Vertragsabschluss.
b) Die MVB ist berechtigt den Vertrag außerordentlich und fristlos zu kündigen, wenn der Kunde mit der Zahlung eines Entgelts in Verzug gerät und nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Fälligkeit zahlt.
c) Unbeschadet von Vorgenanntem bleibt das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde schuldhaft gegen seine Pflichten aus dem Vertragsverhältnis verstößt und es der MVB nicht zugemutet werden kann, den Ablauf der Kündigungsfrist abzuwarten.
d) Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (Brief, Fax oder E-Mail).
5. Sperrung/Löschung von Inhalten
a) Speichert der Kunde im Rahmen der Erbringung von Diensten auf Servern der MVB Inhalte, übernimmt die MVB hierfür keine Verantwortung. Die MVB ist insbesondere nicht verpflichtet, die gespeicherten Inhalte und/oder sonstige Daten auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen.
b) Der Kunde haftet der MVB dafür, dass er die zur Verfügung gestellten Dienste nicht zu rassistischen, diskriminierenden, pornographischen, den Jugendschutz gefährdenden, politisch extremen oder sonst gesetzeswidrigen oder gegen behördliche Vorschriften oder Auflagen verstoßenden Zwecken verwendet oder entsprechende Inhalte auf den bereitgehaltenen Servern speichert. Er haftet der MVB ferner dafür, dass von ihm auf den bereitgehaltenen Servern gespeicherte Inhalte nicht gegen Rechte Dritter, insbesondere Persönlichkeitsrechte und/oder gewerbliche Schutzrechte verstoßen. Der Kunde stellt die MVB insoweit von Ansprüchen Dritter sowie den Kosten eines Rechtsstreits und einer angemessenen Rechtsverteidigung (einschließlich Rechtsanwaltskosten) frei.
c) Der Kunde haftet der MVB dafür, dass die von ihm auf den bereitgestellten Servern gespeicherten Inhalte nicht gegen Urheberrechte Dritter verstoßen. Er garantiert, dass er berechtigt ist, über die zur Nutzung der Dienste der MVB benötigten Rechte zu verfügen. Der Kunde stellt die MVB insoweit von Ansprüchen Dritter sowie den Kosten eines Rechtsstreits und einer angemessenen Rechtsverteidigung (einschließlich Rechtsanwaltskosten) frei.
d) Nimmt ein Dritter die MVB in Anspruch oder droht eine Inanspruchnahme unmittelbar, weil der Kunde die Regelungen unter lit. b oder lit. c aus von ihm zu vertretenden Gründen verletzt, kann die MVB den Zugriff dritter Internetnutzer auf Inhalte bzw. auf sonstige Daten und/oder den Zugang des Kunden zu den vertragsgegenständlichen Diensten sperren, wenn die geltend gemachte Verletzung hierdurch nachweislich abgestellt werden kann. Weitergehende Ansprüche der MVB bleiben unberührt.
e) Wird die Verletzung nach lit. d rechtskräftig festgestellt oder sind sich die MVB und der Kunde insofern einig, ist die MVB berechtigt, die dadurch betroffenen Inhalte zu löschen.
6. Vertragspflichten des Kunden
a) Der Kunde prüft Daten und/oder sonstige Informationen vor deren Versendung an die MVB auf Viren und setzt dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme ein.
b) Wenn und soweit durch nach dem Vertrag erlaubte Tätigkeiten der MVB – insbesondere durch die Zusammenstellung der Daten – auf Servern der MVB eine Datenbank, Datenbanken, ein Datenbankwerk oder Datenbankwerke entstehen, stehen alle Rechte hieran der MVB zu. Etwaige Rechte des Kunden an den von ihm eingestellten Daten bleiben hiervon unberührt.
c) Der Kunde trifft die notwendigen Vorkehrungen, um die Nutzung des zur Verfügung gestellten Dienstes durch Unbefugte zu verhindern. Er wird insbesondere die ihm zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen geheim halten, vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben. Diese Daten sind durch geeignete und übliche Maßnahmen zu schützen. Der Kunde wird die MVB unverzüglich unterrichten, wenn der Verdacht besteht, dass die Zugangsdaten und/oder Kennwörter nichtberechtigten Personen bekannt geworden sein könnten. Der Kunde wird der MVB unverzüglich Bericht erstatten und zumutbare Maßnahmen zur Unterbindung des Kopierens oder der Distribution von Daten ergreifen, wenn ihm solche Handlungen bekannt oder von ihm vermutet werden.
d) Der Kunde wird die von ihm auf den zur Verfügung gestellten Servern eingestellten Daten und Informationen selbst ihrer Wichtigkeit entsprechend sichern sowie eigene Sicherungskopien erstellen, um der MVB bei einem Verlust von Daten oder Informationen die Wiederherstellung derselben zu ermöglichen.
7. Verzeichnis Lieferbarer Bücher (VLB)
a) Für das Einstellen von Titeldaten in das VLB gelten zusätzlich die jeweiligen Einstellbedingungen für Verlage, die unter
http://info.vlb.de/media/vlb_einstellbedingungen_verlage_2016.pdf
jederzeit abgerufen werden können.
b) Die MVB bietet dem Kunden mit dem VLB die Möglichkeit, zu einem Produkt dessen Metadaten (insbesondere Titel, Urheber, ISBN, Preis), das Buchcover (Vorderseite) bzw. eine Produktabbildung, beschreibende Informationen (z. B. Klappentext und weitere Angaben über das Werk oder Produkt sowie das Firmenlogo des Kunden) zu verzeichnen (nachfolgend: VLB-Daten). Die MVB wird die Daten zu einer Datenbank zusammenstellen und wird berechtigt, nicht aber verpflichtet, die VLB-Daten einzeln oder in Form der Datenbank an Dritte – auch in Auszügen – weiterzugeben.
c) Die vom Kunden gelieferten VLB-Daten werden von der MVB ggf. um weitere Informationen (z. B. autopsierte Daten der Deutschen Nationalbibliothek) angereichert und in der VLB-Datenbank vorgehalten. Die MVB erhält das zeitlich-räumlich unbeschränkte und übertragbare Recht, die VLB-Daten in beliebiger Form zu veröffentlichen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen. Eine etwaige Lizenzgebühr zugunsten des Kunden wird hierfür nicht fällig.
III. Kauf per Lastschrift; Einzugsermächtigung; Bearbeitungsgebühr bei Rücklastschriften
a) Beim Kauf per Lastschrift ist der Zahlbetrag sofort zur Zahlung per Einzug durch unseren externen Partner Billpay GmbH (www.billpay.de/endkunden/) von dem im Bestellprozess angegebenen Girokonto bei dem dort angegebenen Kreditinstitut (das Girokonto) fällig. Hiermit erteilen Sie der Billpay GmbH ein SEPA-Lastschriftmandat zur Einziehung fälliger Zahlungen und weisen Ihr Geldinstitut an, die Lastschriften einzulösen.
Die Gläubiger-Identifikationsnummer von Billpay ist DE19ZZZ00000237180. Die Mandatsreferenznummer wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt per E-Mail mitgeteilt.
Hinweis: Innerhalb von acht Wochen können Sie, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit Ihrem Geldinstitut vereinbarten Bedingungen. Bitte beachten Sie, dass die fällige Forderung auch bei einer Rücklastschrift bestehen bleibt. Weitere Informationen finden Sie auf www.billpay.de/de/ueber_sepa/.
Die Vorabinformation zum Einzug der SEPA-Lastschrift wird Ihnen mindestens einen Tag vor Fälligkeit per E-Mail an die von Ihnen beim Bestellvorgang angegebene E-Mail-Adresse gesendet. Wenn das Girokonto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstituts keine Verpflichtung zur Einlösung. Teileinlösungen werden im Lastschriftverfahren nicht vorgenommen.
b) Die Zahlungsart „Kauf per Lastschrift“ besteht nicht für alle Angebote und setzt unter anderem eine erfolgreiche Bonitätsprüfung durch die Billpay GmbH (www.billpay.de/endkunden/) sowie ein in Deutschland geführtes Girokonto voraus. Wenn dem Kunden für bestimmte Angebote nach Prüfung der Bonität der Kauf per Lastschrift gestattet wird, erfolgt die Abwicklung der Zahlung in Zusammenarbeit mit der Billpay GmbH, an die wir unsere Zahlungsforderung abtreten. Der Kunde kann in diesem Fall nur an die Billpay GmbH mit schuldbefreiender Wirkung leisten. Wir bleiben auch bei dem Kauf per Lastschrift über Billpay zuständig für allgemeine Kundenanfragen (z. B. zur Ware, Lieferzeit, Versendung), Retouren, Reklamationen, Widerrufserklärungen und -zusendungen oder Gutschriften. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (www.billpay.de/allgemein/datenschutz/) der Billpay GmbH.
c) Mit der Angabe des Girokontos bestätigen Sie, dass Sie zum Bankeinzug über das entsprechende Girokonto berechtigt sind und für die erforderliche Deckung sorgen werden. Rücklastschriften sind mit einem hohen Aufwand und Kosten für uns und die Billpay GmbH verbunden. Im Fall einer Rücklastschrift (mangels erforderlicher Deckung des Girokontos, wegen Erlöschen des Girokontos oder unbe¬rechtigten Widerspruchs des Kontoinhabers) ermächtigen Sie Billpay, die Lastschrift für die jeweils fällige Zahlungsverpflichtung ein weiteres Mal einzureichen. In einem solchen Fall sind Sie verpflichtet, die durch die Rücklastschrift entstehenden Kosten zu zahlen. Weitergehende Forderungen sind vorbehalten. Angesichts des Aufwands und der Kosten für Rücklastschriften und zur Vermeidung der Bearbeitungsgebühr bitten wir Sie im Falle eines Widerrufs oder eines Rücktritts vom Kaufvertrag, einer Retoure oder einer Reklamation, der Lastschrift nicht zu widersprechen. In einem solchen Fall erfolgt nach Abstimmung mit uns die Rückabwicklung der Zahlung durch Rücküberweisung des entsprechenden Betrags oder durch Gutschrift.
IV. Haftung
Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet die MVB nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person. Diese Haftungsreduktion gilt auch für das Verschulden eines Erfüllungsgehilfen im Sinne von § 278 BGB. Die Haftung für Folgeschäden ist im Falle der einfachen Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Lebens-, Körper oder Gesundheitsverletzungen auf die Höhe der vertragsmäßigen Vergütung beschränkt.
V. Änderungsvorbehalt
Bei wiederkehrenden Leistungen (Dauerschuldverhältnisse wie insbesondere die Erbringung von Diensten oder die Lieferung von Abonnements) ist die MVB berechtigt, die Vertragsbedingungen unter der Bedingung zu ändern, dass sie dies dem Kunden mit einer Frist von nicht weniger als vier Wochen vor Inkrafttreten der Änderung schriftlich mitteilt. Der Kunde kann der Änderung mit einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung widersprechen, ansonsten gilt die Änderung als genehmigt. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so ist die MVB berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen nach Eingang des Widerspruchs zu kündigen. Hierauf hat die MVB ausdrücklich in der Mitteilung hinzuweisen.
VI. Wirtschaftsauskünfte, Datenschutz
a) Zum Zwecke der Kreditprüfung werden der MVB von der Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG, Postfach 500 166, 22701 Hamburg, die in ihrer Datenbank zur Person des Kunden gespeicherten Adress- und Bonitätsdaten einschließlich solcher, die auf der Basis mathematisch-statistischer Verfahren ermittelt werden, zur Verfügung gestellt, sofern die MVB das berechtigte Interesse glaubhaft dargelegt hat.
b) Zum Zweck der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses erhebt oder verwendet die MVB Wahrscheinlichkeitswerte, in deren Berechnung unter anderem Anschriftendaten einfließen.
VII. Schlussbestimmungen
a) Sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches handelt, ist nach Wahl der MVB Frankfurt am Main oder Hamburg ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem jeweiligen Vertrag ergebenden Streitigkeiten.
b) Der Kunde ist zur Abtretung von Forderungen aus diesem Vertragsverhältnis nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der MVB berechtigt.
c) Die MVB ist berechtigt, die von ihr geschuldeten Leistungen durch Unterauftragnehmer erbringen zu lassen.
d) Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass die MVB ihre Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag jederzeit ganz (Vertragsübernahme) oder teilweise auf ein mit der MVB und/oder dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels e. V., Braubachstraße 16, 60311 Frankfurt am Main, verbundenes Unternehmen übertragen kann. Wird der Kunde durch eine solche Übertragung in seinen berechtigten Interessen beeinträchtigt, so kann der Kunde diesen Vertrag fristlos zum Tag des Inkrafttretens der Übertragung kündigen.
e) Der Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
MVB
Marketing- und Verlagsservice
des Buchhandels GmbH
Braubachstraße 16
60311 Frankfurt am Main